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Kopieren und Downloaden von Filmen –

Was ist erlaubt und was nicht?

Ein kurzer Überblick über das deutsche Urheberrechtsgesetz

1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften im Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht enthält zivilrechtliche Abwehransprüche wie auch

strafrechtliche Vorschriften.

Die zivilrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den Rechteinhabern

ein Vorgehen gegen Verletzungen ihrer geschützten Rechte. Das Interesse der

Rechteinhaber konzentriert sich insbesondere auf Unterlassung und

Schadensersatz, oft gekoppelt mit dem Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung

der illegalen Kopien und/oder Rechner, Kopieranlagen sowie Brenner.

Die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den

Strafverfolgungsbehörden ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer. Bestraft wird

danach die unerlaubte Verwertung von geistigem Eigentum, wie unerlaubtes

Kopieren, unerlaubtes Weitergeben oder unerlaubtes Verkaufen von Kopien. Dabei

ist allein schon der Versuch strafbar. Beim Strafmaß unterscheidet der Gesetzgeber

danach, wie schwer der Verstoß gegen das Urheberrecht wiegt. Eine unerlaubte

Verwertung kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet

werden. Wer mit illegalen Kopien Geld einnimmt, im Gesetz als unerlaubte

gewerbsmäßige Verwertung bezeichnet, kann neben einer Geldstrafe sogar zu bis

zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

2. Was ist erlaubt und was ist verboten?

Das ist erlaubt:

Das Downloaden von legalen Angeboten aus dem Internet ist erlaubt.

Ein generelles Recht auf eine Privatkopie gibt es nicht. Unter bestimmten

Umständen erlaubt das Urheberrecht jedoch das Anfertigen einer solchen Kopie:

Sie ist dann zulässig, wenn die Kopie ausschließlich zum privaten Gebrauch

erstellt wird, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss und wenn sie

nicht von einer illegalen Vorlage hergestellt wurde. Typische Beispiele dafür sind:

Filme, die im TV ausgestrahlt werden, dürfen aufgenommen werden.

Allerdings ausschließlich für den privaten Gebrauch.

Nicht kopiergeschützte Original-Videos und Original-DVDs dürfen für den

privaten Gebrauch vervielfältigt werden.

2

Das ist verboten:

Die unerlaubte Verwertung ist strafbar. Hierzu zählen grundsätzlich die

Vervielfältigung durch Herstellung von Kopien, die Verbreitung durch Tausch,

Weitergabe und Verkauf sowie die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich

geschützten Vorlagen, wenn dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers geschieht.

Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, wie etwa die so genannte Privatkopie.

Das unerlaubte Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist

eine strafbare öffentliche Wiedergabe. Dazu zählt zum Beispiel das Einstellen von

Filmen in so genannte Tauschbörsen, weil Fremde dort jederzeit auf diese Filme

zugreifen können. Wichtig dabei: Es ist auch verboten, die digitale Kopie von

einer gekauften Original-DVD in solche Tauschbörsen einzustellen.

Auch das Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Einverständnis

des Rechteinhabers ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Angebote von

aktuellen Filmen, aber auch von beliebten TV-Serien aus offensichtlich dubiosen

Quellen.

Das Brennen von einer illegalen Kopie ist immer verboten.

Auch das Kopieren eines Original-Videos oder einer Original-DVD/CD mit

Kopierschutz ist nicht erlaubt.

3. Tipps woran man illegale Angebote im Internet erkennen kann:

Aktuelle Kinofilme können grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen.

So lange ein neu erschienener Film im Kino läuft, wird er nirgendwo sonst von

den Rechteinhabern angeboten.

Wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder Verleih ist, ist eine kostenlose Kopie

im Internet in der Regel rechtswidrig. Manchmal bieten Filmemacher und

kommerzielle Anbieter allerdings Gratis-Filme zu Werbezwecken an, dann ist der

Download rechtlich unbedenklich.

Privatpersonen können keine Filme von den Filmstudios legal im Internet

anbieten. Sie haben keine Erlaubnis dazu.

Seriöse Anbieter haben immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite. Fehlt

es, sollte das Downloadangebot nicht genutzt werden.

Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der

Beschreibung Begriffe wie „Pirat“, „Warez“ oder „Esel“ führen, ist äußerste

Vorsicht geboten. In der Regel handelt es sich um Angebote, die sich auf

Raubkopien spezialisiert haben.

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