Kopieren und Downloaden von Filmen –
Was ist erlaubt und was nicht?
Ein kurzer Überblick über das deutsche Urheberrechtsgesetz
1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften im Urheberrecht
Das deutsche Urheberrecht enthält zivilrechtliche Abwehransprüche wie auch
strafrechtliche Vorschriften.
Die zivilrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den Rechteinhabern
ein Vorgehen gegen Verletzungen ihrer geschützten Rechte. Das Interesse der
Rechteinhaber konzentriert sich insbesondere auf Unterlassung und
Schadensersatz, oft gekoppelt mit dem Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung
der illegalen Kopien und/oder Rechner, Kopieranlagen sowie Brenner.
Die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den
Strafverfolgungsbehörden ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer. Bestraft wird
danach die unerlaubte Verwertung von geistigem Eigentum, wie unerlaubtes
Kopieren, unerlaubtes Weitergeben oder unerlaubtes Verkaufen von Kopien. Dabei
ist allein schon der Versuch strafbar. Beim Strafmaß unterscheidet der Gesetzgeber
danach, wie schwer der Verstoß gegen das Urheberrecht wiegt. Eine unerlaubte
Verwertung kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet
werden. Wer mit illegalen Kopien Geld einnimmt, im Gesetz als unerlaubte
gewerbsmäßige Verwertung bezeichnet, kann neben einer Geldstrafe sogar zu bis
zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.
2. Was ist erlaubt und was ist verboten?
Das ist erlaubt:
■ Das Downloaden von legalen Angeboten aus dem Internet ist erlaubt.
■ Ein generelles Recht auf eine Privatkopie gibt es nicht. Unter bestimmten
Umständen erlaubt das Urheberrecht jedoch das Anfertigen einer solchen Kopie:
Sie ist dann zulässig, wenn die Kopie ausschließlich zum privaten Gebrauch
erstellt wird, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss und wenn sie
nicht von einer illegalen Vorlage hergestellt wurde. Typische Beispiele dafür sind:
■ Filme, die im TV ausgestrahlt werden, dürfen aufgenommen werden.
Allerdings ausschließlich für den privaten Gebrauch.
■ Nicht kopiergeschützte Original-Videos und Original-DVDs dürfen für den
privaten Gebrauch vervielfältigt werden.
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Das ist verboten:
■ Die unerlaubte Verwertung ist strafbar. Hierzu zählen grundsätzlich die
Vervielfältigung durch Herstellung von Kopien, die Verbreitung durch Tausch,
Weitergabe und Verkauf sowie die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich
geschützten Vorlagen, wenn dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers geschieht.
Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, wie etwa die so genannte Privatkopie.
■ Das unerlaubte Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist
eine strafbare öffentliche Wiedergabe. Dazu zählt zum Beispiel das Einstellen von
Filmen in so genannte Tauschbörsen, weil Fremde dort jederzeit auf diese Filme
zugreifen können. Wichtig dabei: Es ist auch verboten, die digitale Kopie von
einer gekauften Original-DVD in solche Tauschbörsen einzustellen.
■ Auch das Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Einverständnis
des Rechteinhabers ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Angebote von
aktuellen Filmen, aber auch von beliebten TV-Serien aus offensichtlich dubiosen
Quellen.
■ Das Brennen von einer illegalen Kopie ist immer verboten.
■ Auch das Kopieren eines Original-Videos oder einer Original-DVD/CD mit
Kopierschutz ist nicht erlaubt.
3. Tipps woran man illegale Angebote im Internet erkennen kann:
■ Aktuelle Kinofilme können grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen.
So lange ein neu erschienener Film im Kino läuft, wird er nirgendwo sonst von
den Rechteinhabern angeboten.
■ Wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder Verleih ist, ist eine kostenlose Kopie
im Internet in der Regel rechtswidrig. Manchmal bieten Filmemacher und
kommerzielle Anbieter allerdings Gratis-Filme zu Werbezwecken an, dann ist der
Download rechtlich unbedenklich.
■ Privatpersonen können keine Filme von den Filmstudios legal im Internet
anbieten. Sie haben keine Erlaubnis dazu.
■ Seriöse Anbieter haben immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite. Fehlt
es, sollte das Downloadangebot nicht genutzt werden.
■ Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der
Beschreibung Begriffe wie „Pirat“, „Warez“ oder „Esel“ führen, ist äußerste
Vorsicht geboten. In der Regel handelt es sich um Angebote, die sich auf
Raubkopien spezialisiert haben.